Kontakt und Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Friedhof Karlshorst: Zuständige Friedhofsverwaltung, Kontakt, Vorsprache und Angaben für eine konkrete Anfrage.

Auf dieser Seite

Zuständigkeit

Evangelischer Friedhofsverbund Friedrichsfelde / Karlshorst / Mahlsdorf ist für den Friedhof Zur frohen Botschaft in Berlin-Karlshorst zuständig. Die Besucheradresse des Friedhofs lautet Robert-Siewert-Straße 67, 10318 Berlin. Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, prüfen Sie zusätzlich, ob der Termin an einem Verwaltungsstandort stattfindet; die Adresse eines Eingangs ist nicht automatisch die Anschrift des zuständigen Büros.

Kontakt

  • Telefon für den Friedhof Zur frohen Botschaft in Berlin-Karlshorst: +49 30 5123083
  • Für den Friedhof Zur frohen Botschaft in Berlin-Karlshorst ist hier keine eigene E-Mail-Adresse angegeben; nutzen Sie die weiteren Kontaktwege von Evangelischer Friedhofsverbund Friedrichsfelde / Karlshorst / Mahlsdorf.

Kontakt und persönliche Vorsprache:

WochentagServicezeit
Kontakt und VorspracheDas Friedhofsbüro ist vor Ort kartiert. Aktuelle Sprechzeiten bitte vor einem persönlichen Besuch telefonisch erfragen.

Anfrage vorbereiten

Nennen Sie in jeder Anfrage ausdrücklich Karlshorster Friedhof / Friedhof Zur frohen Botschaft. Für eine Grabsuche gehören der vollständige Name, Lebensdaten und – falls bekannt – Abteilung, Reihe und Grabnummer dazu. Bei Grabarten oder Grabpflege ergänzen Sie Nutzungsrecht, gewünschte Leistung und Zeitraum. Bei einem Besuchsproblem helfen Datum, gewählter Zugang und ein naher Kartenpunkt wie Eingang 2, Friedhofskapelle, Friedhofsbüro, Kötztinger Straße.

Anliegen für die Verwaltung

Die Verwaltung entscheidet über Belegung, Grabvergabe, Gebühren, Nutzungsrechte, Gestaltungsvorgaben und gewerblichen Zugang auf dem Friedhof Zur frohen Botschaft in Berlin-Karlshorst. Sie ist außerdem die richtige Stelle für kurzfristige Einschränkungen oder eine amtliche Grabangabe. Diese Website unterstützt die Besuchsplanung mit Adresse, Wegen und 10 Orientierungspunkten, ersetzt aber weder eine persönliche Zusage noch die für den Friedhof geltenden Regelungen.